DigitalPakt Schule 2.0

Aktueller Stand, Ziele und Förderung
[aktualisiert am 02.02.2026]

DigitalPakt Schule 2.0

Aktueller Stand, Ziele und Förderung
[aktualisiert am 02.02.2026]

DigitalPakt Schule 2.0

Aktueller Stand, Ziele und Förderung
[aktualisiert am 02.02.2026]

Was ist der DigitalPakt 2.0?

Der DigitalPakt 2.0 ist das Nachfolgeprogramm ab 2026 des DigitalPakts 1.0 (2019 – 2024) zur Digitalisierung von Schulen in Deutschland. Ziel ist es, die digitale Bildungsinfrastruktur langfristig zu sichern, Lehr- und Lernprozesse zu modernisieren und allen Schülerinnen und Schülern den Zugang zu zeitgemäßer digitaler Bildung zu ermöglichen. [1]

Im Dezember 2024 haben sich Bund und Länder auf gemeinsame Eckpunkte verständigt. Die Finanzierung des Programms ist im Bundeshaushalt 2025 über das neue Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)“ fest verankert. Dieses stellt ab 2026 umfangreiche Mittel für Zukunftsinvestitionen bereit – darunter gezielt auch für die digitale Ausstattung von Schulen.

Der Start des DigitalPakts 2.0 ist laut Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen.[2]
Laut des Artikels Digitalpakt 2.0 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ist eine rückwirkende Abrechnung (bis 01.01.2025) für getätigte Investitionen möglich.[3]

Im Fokus des Förderprogramms stehen folgende Handlungsfelder:

  • der flächendeckende Ausbau der digitalen Infrastruktur,
  • die gezielte Qualifizierung von Lehrkräften im Umgang mit digitalen Medien,
  • sowie die Weiterentwicklung moderner Lehr- und Lernmethoden.

Für Schulträger und Schulleitungen bedeutet das: Jetzt ist die Zeit, Investitions- und Medienentwicklungskonzepte zu überarbeiten oder neu zu erstellen, damit Förderanträge ab 2026 zügig eingereicht werden können.

DigitalPakt 2.0 – Aktueller Stand (02.02.2026)

Status: Der DigitalPakt 2.0 befindet sich derzeit in der finalen Abstimmungsphase zwischen Bund und Ländern, ist haushaltstechnisch ab 2026 gesichert, aber noch nicht offiziell gestartet.
Start: Haushaltsjahr 2026
Laufzeit: 2026 bis 2030
Fördervolumen: bis zu 5 Milliarden Euro (2,5 Mrd. vom Bund und bis zu 2,5 Mrd. durch Länder finanziert)

Die konkrete Ausgestaltung (z.B. Antragsverfahren, technische Voraussetzungen) wird mit der neuen Verwaltungsvereinbarung geregelt.

Im Beitrag des BMDS zum Digitalpakt 2.0[3] wird klargestellt, dass eine rückwirkende Förderung für Ausgaben ab dem 1. Januar 2025 möglich ist.

Status und Förderportale der Länder

Übersicht Bundesländer

Die Umsetzung des DigitalPakts 2.0 erfolgt durch die einzelnen Bundesländer. Hier finden Sie eine Übersicht zum aktuellen Status, den spezifischen Richtlinien sowie Links zu den Förderportalen, sobald diese verfügbar sind.

Bundesland
Status
Details
Vereinbarung, Richtlinien & Förderportal
Baden-Württemberg
Umsetzung in Vorbereitung
  • Bund-Länder-Einigung vom Dez. 2025
  • Formales Unterzeichnungsverfahren läuft
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2025 möglich (Quelle)
Noch keine Verlinkung verfügbar
Bayern
Umsetzung in Vorbereitung
  • Bund-Länder-Einigung vom Dez. 2025
  • Formales Unterzeichnungsverfahren läuft
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2025 möglich (Quelle)
  • Bayern plant ergänzende landeseigene Pauschale ab 2027 (Quelle)
Noch keine Verlinkung verfügbar
Berlin
Umsetzung in Vorbereitung
  • Bund-Länder-Einigung vom Dez. 2025
  • Formales Unterzeichnungsverfahren läuft
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2025 möglich (Quelle)
Noch keine Verlinkung verfügbar
Brandenburg
Umsetzung in Vorbereitung
  • Bund-Länder-Einigung vom Dez. 2025
  • Formales Unterzeichnungsverfahren läuft
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2025 möglich (Quelle)
Noch keine Verlinkung verfügbar
Bremen
Umsetzung in Vorbereitung
  • Bund-Länder-Einigung vom Dez. 2025
  • Formales Unterzeichnungsverfahren läuft
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2025 möglich (Quelle)
Noch keine Verlinkung verfügbar
Hamburg
Umsetzung in Vorbereitung
  • Bund-Länder-Einigung vom Dez. 2025
  • Formales Unterzeichnungsverfahren läuft
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2025 möglich (Quelle)
  • Ca. 120 Mio. € für Hamburg vorgesehen (Quelle)
Noch keine Verlinkung verfügbar
Hessen
Umsetzung in Vorbereitung
  • Bund-Länder-Einigung vom Dez. 2025
  • Formales Unterzeichnungsverfahren läuft
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2025 möglich (Quelle)
Noch keine Verlinkung verfügbar
Mecklenburg-Vorpommern
Umsetzung in Vorbereitung
  • Bund-Länder-Einigung vom Dez. 2025
  • Formales Unterzeichnungsverfahren läuft
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2025 möglich (Quelle)
Noch keine Verlinkung verfügbar
Niedersachsen
Umsetzung in Vorbereitung
  • Bund-Länder-Einigung vom Dez. 2025
  • Formales Unterzeichnungsverfahren läuft
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2025 möglich (Quelle)
Noch keine Verlinkung verfügbar
Nordrhein-Westfalen
Umsetzung in Vorbereitung
  • Bund-Länder-Einigung vom Dez. 2025
  • Formales Unterzeichnungsverfahren läuft
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2025 möglich (Quelle)
Noch keine Verlinkung verfügbar
Rheinland-Pfalz
Umsetzung in Vorbereitung
  • Bund-Länder-Einigung vom Dez. 2025
  • Formales Unterzeichnungsverfahren läuft
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2025 möglich (Quelle)
Noch keine Verlinkung verfügbar
Saarland
Umsetzung in Vorbereitung
  • Bund-Länder-Einigung vom Dez. 2025
  • Formales Unterzeichnungsverfahren läuft
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2025 möglich (Quelle)
Noch keine Verlinkung verfügbar
Sachsen
Umsetzung in Vorbereitung
  • Bund-Länder-Einigung vom Dez. 2025
  • Formales Unterzeichnungsverfahren läuft
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2025 möglich (Quelle)
Noch keine Verlinkung verfügbar
Sachsen-Anhalt
Umsetzung in Vorbereitung
  • Bund-Länder-Einigung vom Dez. 2025
  • Formales Unterzeichnungsverfahren läuft
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2025 möglich (Quelle)
Noch keine Verlinkung verfügbar
Schleswig-Holstein
Umsetzung in Vorbereitung
  • Bund-Länder-Einigung vom Dez. 2025
  • Formales Unterzeichnungsverfahren läuft
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2025 möglich (Quelle)
Noch keine Verlinkung verfügbar
Thüringen
Umsetzung in Vorbereitung
  • Bund-Länder-Einigung vom Dez. 2025
  • Formales Unterzeichnungsverfahren läuft
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2025 möglich (Quelle)
Noch keine Verlinkung verfügbar
Fördermittel aus DigitalPakt 2.0

Wer wird gefördert?

Beim ursprünglichen DigitalPakt Schule 1.0 konnten öffentliche und private Schulen Mittel beantragen. Ob dies für die Neuauflage 1:1 übernommen wird, ist derzeit noch offen und wird mit der neuen Verwaltungsvereinbarung geregelt.

Was wird gefördert?

Der DigitalPakt 2.0 ist in drei Handlungsfelder gegliedert:

Digitale Infrastruktur

  • Ausbau von WLAN-Netzen
  • Präsentationstechnik
  • Server, Netzwerktechnik & Endgeräte
  • Digitale Lernplattformen & Cloudlösungen

Schul- und Unterrichtsentwicklung

  • Entwicklung von Lehrmethoden
  • Anpassung von Lehrplänen an digitale Lernformen
  • Didaktisch-pädagogische Konzeptarbeit

Lehrkräftequalifizierung

  • Ausbau digitaler Kompetenzen
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für den Einsatz digitaler Technik

Beispiel: Digitale Klassenzimmer als Förderziel

Ein typisches Anwendungsbeispiel ist das digitale Klassenzimmer:
Ausgestattet mit WLAN, digitalen Tafeln, Cloudanbindung und Displays entsteht ein moderner Lernraum, der nachhaltiges digitales Lehren und Lernen ermöglicht.

Zum digitalen Klassenzimmer
Beschleunigte Förderung

Vergabebeschleunigungsgesetz

Mit dem geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz bereitet die Bundesregierung derzeit eine Reform vor, die öffentliche Vergabeverfahren in Deutschland deutlich vereinfachen und beschleunigen soll (Pressemitteilung vom 06.08.2025)[4]. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, befindet sich aber bereits im parlamentarischen Verfahren und gilt als wichtiger Baustein für eine schnellere Umsetzung des Digitalpakts 2.0.

Ziel ist es, dass Investitionen in digitale Infrastruktur und Ausstattung künftig einfacher, digitaler und unbürokratischer umgesetzt werden können. Für Schulträger bedeutet das: kürzere Verfahren, weniger Bürokratie und schnellere Projektstarts – etwa bei der Beschaffung digitaler Tafeln oder Netzwerktechnik.

Auch mittelständische Fachbetriebe profitieren: Durch höhere Wertgrenzen für Direktvergaben und vereinfachte Nachweispflichten könnten Kommunen künftig flexibler mit Dienstleistern und Unternehmen im Sinne der Digitalisierung zusammenarbeiten.

Das Vergabebeschleunigungsgesetz soll damit den Förderprogramme wie z.B. Digitalpakt 2.0 wirkungsvoll ergänzen – damit Fördermittel nicht in Verwaltungswegen stecken bleiben, sondern schneller dort ankommen, wo sie gebraucht werden: in modernen, digital ausgestatteten Klassenräumen.

Weitere Förderprogramme für Schulen

Neben dem DigitalPakt 2.0 gibt es weitere Programme auf Landes- und Bundesebene. Diese unterstützen Schulen z.B. beim Ausbau digitaler Technik, Infrastruktur oder personeller Weiterentwicklung.

Unsere Seite zu aktuellen Förderprogrammen wird regelmäßig aktualisiert.

Zur Übersicht Förderprogramme
Im laufenden Betrieb - förderunabhängig

Sicherheit & Wartung

Sicherheitsüberprüfung einer Schultafel

Während der DigitalPakt 2.0 Investitionen in neue Technik ermöglicht, dürfen die laufende Wartung und Sicherheitsüberprüfung bestehender Anlagen nicht vernachlässigt werden.

Gemäß DGUV Information 202-021 und BetrSichV sind Schulträger verpflichtet, Tafelsysteme und interaktive Displays jährlich prüfen zu lassen – unabhängig davon, aus welchem Topf sie finanziert wurden.

Quellenverzeichnis