Der DigitalPakt 2.0 ist das Nachfolgeprogramm ab 2026 des DigitalPakts 1.0 (2019 – 2024) zur Digitalisierung von Schulen in Deutschland. Ziel ist es, die digitale Bildungsinfrastruktur langfristig zu sichern, Lehr- und Lernprozesse zu modernisieren und allen Schülerinnen und Schülern den Zugang zu zeitgemäßer digitaler Bildung zu ermöglichen. [1]
Im Dezember 2024 haben sich Bund und Länder auf gemeinsame Eckpunkte verständigt. Die Finanzierung des Programms ist im Bundeshaushalt 2025 über das neue Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)“ fest verankert. Dieses stellt ab 2026 umfangreiche Mittel für Zukunftsinvestitionen bereit – darunter gezielt auch für die digitale Ausstattung von Schulen.
Der Start des DigitalPakts 2.0 ist laut Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen.[2]
Laut des Artikels Digitalpakt 2.0 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ist eine rückwirkende Abrechnung (bis 01.01.2025) für getätigte Investitionen möglich.[3]
Im Fokus des Förderprogramms stehen folgende Handlungsfelder:
Für Schulträger und Schulleitungen bedeutet das: Jetzt ist die Zeit, Investitions- und Medienentwicklungskonzepte zu überarbeiten oder neu zu erstellen, damit Förderanträge ab 2026 zügig eingereicht werden können.
Die konkrete Ausgestaltung (z.B. Antragsverfahren, technische Voraussetzungen) wird mit der neuen Verwaltungsvereinbarung geregelt.
Im Beitrag des BMDS zum Digitalpakt 2.0[3] wird klargestellt, dass eine rückwirkende Förderung für Ausgaben ab dem 1. Januar 2025 möglich ist.
Die Umsetzung des DigitalPakts 2.0 erfolgt durch die einzelnen Bundesländer. Hier finden Sie eine Übersicht zum aktuellen Status, den spezifischen Richtlinien sowie Links zu den Förderportalen, sobald diese verfügbar sind.
Beim ursprünglichen DigitalPakt Schule 1.0 konnten öffentliche und private Schulen Mittel beantragen. Ob dies für die Neuauflage 1:1 übernommen wird, ist derzeit noch offen und wird mit der neuen Verwaltungsvereinbarung geregelt.
Förderprogramme verlangen häufig den Einsatz von zertifizierten Fachbetrieben für die Umsetzung (Planung, Montage, Wartung) – insbesondere bei sicherheitsrelevanten Komponenten wie Deckenbefestigungen oder Tafelsystemen.
Der DigitalPakt 2.0 ist in drei Handlungsfelder gegliedert:



Ein typisches Anwendungsbeispiel ist das digitale Klassenzimmer:
Ausgestattet mit WLAN, digitalen Tafeln, Cloudanbindung und Displays entsteht ein moderner Lernraum, der nachhaltiges digitales Lehren und Lernen ermöglicht.
Mit dem geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz bereitet die Bundesregierung derzeit eine Reform vor, die öffentliche Vergabeverfahren in Deutschland deutlich vereinfachen und beschleunigen soll (Pressemitteilung vom 06.08.2025)[4]. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, befindet sich aber bereits im parlamentarischen Verfahren und gilt als wichtiger Baustein für eine schnellere Umsetzung des Digitalpakts 2.0.
Ziel ist es, dass Investitionen in digitale Infrastruktur und Ausstattung künftig einfacher, digitaler und unbürokratischer umgesetzt werden können. Für Schulträger bedeutet das: kürzere Verfahren, weniger Bürokratie und schnellere Projektstarts – etwa bei der Beschaffung digitaler Tafeln oder Netzwerktechnik.
Auch mittelständische Fachbetriebe profitieren: Durch höhere Wertgrenzen für Direktvergaben und vereinfachte Nachweispflichten könnten Kommunen künftig flexibler mit Dienstleistern und Unternehmen im Sinne der Digitalisierung zusammenarbeiten.
Das Vergabebeschleunigungsgesetz soll damit den Förderprogramme wie z.B. Digitalpakt 2.0 wirkungsvoll ergänzen – damit Fördermittel nicht in Verwaltungswegen stecken bleiben, sondern schneller dort ankommen, wo sie gebraucht werden: in modernen, digital ausgestatteten Klassenräumen.
Neben dem DigitalPakt 2.0 gibt es weitere Programme auf Landes- und Bundesebene. Diese unterstützen Schulen z.B. beim Ausbau digitaler Technik, Infrastruktur oder personeller Weiterentwicklung.
Unsere Seite zu aktuellen Förderprogrammen wird regelmäßig aktualisiert.
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Während der DigitalPakt 2.0 Investitionen in neue Technik ermöglicht, dürfen die laufende Wartung und Sicherheitsüberprüfung bestehender Anlagen nicht vernachlässigt werden.
Gemäß DGUV Information 202-021 und BetrSichV sind Schulträger verpflichtet, Tafelsysteme und interaktive Displays jährlich prüfen zu lassen – unabhängig davon, aus welchem Topf sie finanziert wurden.
Unser zertifiziertes Personal übernimmt die rechtssichere Prüfung, Wartung und Reparatur Ihrer Anlagen.
Zum Angebot: TafelprüfungQualifizieren Sie Ihr Personal zur befähigten Person. In unserem Seminar lernen Ihre Mitarbeiter, die Prüfung künftig selbst durchzuführen.
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Letzte Aktualisierung: 02.02.2026