DigitalPakt Schule 2.0

Aktueller Stand, Ziele und Förderung
[aktualisiert am 09.06.2026]

DigitalPakt Schule 2.0

Aktueller Stand, Ziele und Förderung
[aktualisiert am 09.06.2026]

Was ist der DigitalPakt 2.0?

Der DigitalPakt 2.0 ist das Nachfolgeprogramm ab 2026 des DigitalPakts 1.0 (2019 – 2024) zur Digitalisierung von Schulen in Deutschland. Ziel ist es, die digitale Bildungsinfrastruktur langfristig zu sichern, Lehr- und Lernprozesse zu modernisieren und allen Schülerinnen und Schülern den Zugang zu zeitgemäßer digitaler Bildung zu ermöglichen. [1]

Im Dezember 2024 haben sich Bund und Länder zunächst auf gemeinsame Eckpunkte verständigt. Am 18. Dezember 2025 wurde die finale Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und allen 16 Bundesländern beschlossen – damit ist der DigitalPakt 2.0 offiziell auf den Weg gebracht.[6] Die Finanzierung ist im Bundeshaushalt 2026 gesichert und stellt umfangreiche Mittel für die digitale Ausstattung von Schulen bereit.

Der DigitalPakt 2.0 ist seit dem 1. Januar 2026 formal gestartet.[2] Maßnahmen, die Schulträger ab dem 01.01.2026 umsetzen, sind rückwirkend förderfähig – sobald das jeweilige Bundesland sein Antragsverfahren eröffnet hat.[3]

Im Fokus des Förderprogramms stehen folgende Handlungsfelder:

  • der flächendeckende Ausbau der digitalen Infrastruktur,
  • die gezielte Qualifizierung von Lehrkräften im Umgang mit digitalen Medien,
  • sowie die Weiterentwicklung moderner Lehr- und Lernmethoden.

Für Schulträger und Schulleitungen bedeutet das: Jetzt ist die Zeit, Investitions- und Medienentwicklungskonzepte zu überarbeiten oder neu zu erstellen, damit Förderanträge ab 2026 zügig eingereicht werden können.

DigitalPakt 2.0 – Aktueller Stand (09.06.2026)

Status: Der DigitalPakt 2.0 ist seit dem 1. Januar 2026 formal gestartet. Mehrere Bundesländer haben dem Bund-Länder-Vertrag zugestimmt (u. a. Berlin, NRW, Niedersachsen, Thüringen) oder ihn unterzeichnet (Saarland). Noch hat kein Bundesland sein Antragsverfahren eröffnet.
Start (rückwirkend): Maßnahmen ab dem 1. Januar 2026 sind rückwirkend förderfähig – sobald das jeweilige Bundesland sein Antragsverfahren eröffnet.
Laufzeit: 2026 bis 2030 (Maßnahmen müssen bis Ende 2032 abgeschlossen sein)
Fördervolumen: bis zu 5 Milliarden Euro (2,5 Mrd. vom Bund und bis zu 2,5 Mrd. durch Länder finanziert)

Die konkrete Ausgestaltung (z.B. Antragsverfahren, technische Voraussetzungen) wird je Bundesland mit der Veröffentlichung der landesspezifischen Förderrichtlinien geregelt.

Auf der offiziellen Programmseite zum DigitalPakt 2.0[3] wird klargestellt, dass eine rückwirkende Förderung für Maßnahmen ab dem 1. Januar 2026 möglich ist.

Status und Förderportale der Länder

Übersicht Bundesländer

Die Umsetzung des DigitalPakts 2.0 erfolgt durch die einzelnen Bundesländer. Hier finden Sie eine Übersicht zum aktuellen Status, den spezifischen Richtlinien sowie Links zu den Förderportalen, sobald diese verfügbar sind.

Bundesland
Status
Details
Vereinbarung, Richtlinien & Förderportal
Baden-Württemberg
Umsetzung in Vorbereitung
  • Politische Einigung Bund & Länder: 18.12.2025 (Quelle)
  • Kein öffentlicher Beschluss des Landes zur Unterzeichnung bekannt (Stand Juni 2026) (Quelle)
  • Maßnahmen ab 01.01.2026 rückwirkend förderfähig (Quelle)
L-Bank Baden-Württemberg
DigitalPakt 2.0 – Antragstellung noch nicht geöffnet
Bayern
Umsetzung in Vorbereitung
  • Politische Einigung Bund & Länder: 18.12.2025 (Quelle)
  • Kein öffentlicher Beschluss des Landes zur Unterzeichnung bekannt (Stand Juni 2026) (Quelle)
  • Bayern plant ab 2027 eine jährliche Pauschale (~207 Mio. €/Jahr) direkt an Schulträger – ergänzend zu Bundesmitteln aus dem DigitalPakt 2.0 (Quelle)
  • Maßnahmen ab 01.01.2026 rückwirkend förderfähig (Quelle)
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht
DigitalPakt 2.0 – Antragstellung noch nicht geöffnet
Berlin
Zustimmung erteilt
  • Politische Einigung Bund & Länder: 18.12.2025 (Quelle)
  • Berliner Senat hat der Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zugestimmt (17.02.2026) (Quelle)
  • Geplantes Fördervolumen Berlin: ca. 111 Mio. € Bundesanteil (Quelle)
  • Beratungsstelle für Schulträger bereits aktiv: [email protected] (Quelle)
  • Maßnahmen ab 01.01.2026 rückwirkend förderfähig (Quelle)
Senatsverwaltung für Bildung Berlin
DigitalPakt 2.0 – Antragstellung noch nicht geöffnet
Brandenburg
Umsetzung in Vorbereitung
  • Politische Einigung Bund & Länder: 18.12.2025 (Quelle)
  • Kein öffentlicher Beschluss des Landes zur Unterzeichnung bekannt (Stand Juni 2026) (Quelle)
  • Maßnahmen ab 01.01.2026 rückwirkend förderfähig (Quelle)
Investitionsbank des Landes Brandenburg
DigitalPakt 2.0 – Antragstellung noch nicht geöffnet
Bremen
Umsetzung in Vorbereitung
  • Politische Einigung Bund & Länder: 18.12.2025 (Quelle)
  • Geplantes Fördervolumen Bremen: ca. 25 Mio. € gesamt (20,4 Mio. € Bundesanteil + 4,7 Mio. € Bremer Eigenanteil) (Quelle)
  • Kein öffentlicher Beschluss des Senats zur Unterzeichnung bekannt (Stand Juni 2026) (Quelle)
  • Maßnahmen ab 01.01.2026 rückwirkend förderfähig (Quelle)
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
DigitalPakt 2.0 – Antragstellung noch nicht geöffnet
Hamburg
Umsetzung in Vorbereitung
  • Politische Einigung Bund & Länder: 18.12.2025 (Quelle)
  • Geplantes Fördervolumen Hamburg: ca. 120 Mio. € gesamt (56,3 Mio. € Bundesanteil + 13,2 Mio. € Landesanteil + ca. 50 Mio. € anrechenbare Eigenaufwendungen) (Quelle)
  • Sonderstellung: Hamburg ist Schulträger und Land zugleich – Maßnahmen werden zentral durch die Schulbehörde (BSB) umgesetzt, kein Einzelantrag für einzelne Schulen nötig (Quelle)
  • Maßnahmen ab 01.01.2026 rückwirkend förderfähig (Quelle)
Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg
DigitalPakt 2.0 – Antragstellung noch nicht geöffnet
Hessen
Umsetzung in Vorbereitung
  • Politische Einigung Bund & Länder: 18.12.2025 (Quelle)
  • Kein öffentlicher Beschluss des Landes zur Unterzeichnung bekannt (Stand Juni 2026) (Quelle)
  • Maßnahmen ab 01.01.2026 rückwirkend förderfähig (Quelle)
WIBank Hessen
DigitalPakt 2.0 – Antragstellung noch nicht geöffnet
Mecklenburg-Vorpommern
Umsetzung in Vorbereitung
  • Politische Einigung Bund & Länder: 18.12.2025 (Quelle)
  • Kein öffentlicher Beschluss des Landes zur Unterzeichnung bekannt (Stand Juni 2026) (Quelle)
  • Maßnahmen ab 01.01.2026 rückwirkend förderfähig (Quelle)
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
DigitalPakt 2.0 – Antragstellung noch nicht geöffnet
Niedersachsen
Zustimmung erteilt
  • Politische Einigung Bund & Länder: 18.12.2025 (Quelle)
  • Die Niedersächsische Landesregierung hat der Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zugestimmt (21.04.2026) (Quelle)
  • Geplantes Fördervolumen Niedersachsen: ca. 247 Mio. € (200 Mio. € Bundesanteil + 47 Mio. € Landesanteil) (Quelle)
  • Vereinfachte Pauschalen statt Einzelnachweise für Schulträger geplant (Quelle)
  • Maßnahmen ab 01.01.2026 rückwirkend förderfähig (Quelle)
Kultusministerium Niedersachsen
DigitalPakt 2.0 – Antragstellung noch nicht geöffnet
Nordrhein-Westfalen
Zustimmung erteilt
  • Politische Einigung Bund & Länder: 18.12.2025 (Quelle)
  • Die NRW-Landesregierung hat den Vereinbarungen zum DigitalPakt 2.0 zugestimmt (22.04.2026) (Quelle)
  • Geplantes Fördervolumen NRW: ca. 1 Mrd. € gesamt (Bund und Land je hälftig) (Quelle)
  • Förderregeln werden durch das Schulministerium parallel erarbeitet (Quelle)
  • Beratung über die fünf Bezirksregierungen NRW (Düsseldorf, Detmold, Münster, Arnsberg, Köln) (Quelle)
  • Maßnahmen ab 01.01.2026 rückwirkend förderfähig (Quelle)
Schulministerium NRW
DigitalPakt 2.0 – Antragstellung noch nicht geöffnet
Rheinland-Pfalz
Umsetzung in Vorbereitung
  • Politische Einigung Bund & Länder: 18.12.2025 (Quelle)
  • Kein öffentlicher Beschluss des Landes zur Unterzeichnung bekannt (Stand Juni 2026) (Quelle)
  • Maßnahmen ab 01.01.2026 rückwirkend förderfähig (Quelle)
DigitalPakt-Portal Rheinland-Pfalz
DigitalPakt 2.0 – Antragstellung noch nicht geöffnet
Saarland
Vertrag unterzeichnet
  • Politische Einigung Bund & Länder: 18.12.2025 (Quelle)
  • Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot hat den Bund-Länder-Vertrag für das Saarland unterzeichnet (29.05.2026) (Quelle)
  • Geplantes Fördervolumen Saarland: deutlich über 50 Mio. € (Bund und Land je hälftig) (Quelle)
  • Förderregeln und Antragsportal noch nicht veröffentlicht
  • Maßnahmen ab 01.01.2026 rückwirkend förderfähig (Quelle)
Bildungsministerium Saarland
DigitalPakt 2.0 – Antragstellung noch nicht geöffnet
Sachsen
Umsetzung in Vorbereitung
  • Politische Einigung Bund & Länder: 18.12.2025 (Quelle)
  • Freistaat Sachsen führt das Programm offiziell als „in Planung", Zieldatum Ende 2030 (Quelle)
  • Maßnahmen ab 01.01.2026 rückwirkend förderfähig (Quelle)
  • Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Digitales Sachsen – DigitalPakt 2.0
DigitalPakt 2.0 – Antragstellung noch nicht geöffnet
Sachsen-Anhalt
Umsetzung in Vorbereitung
  • Politische Einigung Bund & Länder: 18.12.2025 (Quelle)
  • Geplanter Bundesanteil Sachsen-Anhalt: bis zu 57,6 Mio. € (Handlungsstrang I des DigitalPakt 2.0) (Quelle)
  • Land erarbeitet ein eigenes Landesprogramm auf Basis der Bund-Länder-Vereinbarungen (Quelle)
  • Maßnahmen ab 01.01.2026 rückwirkend förderfähig (Quelle)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
DigitalPakt 2.0 – Antragstellung noch nicht geöffnet
Schleswig-Holstein
Umsetzung in Vorbereitung
  • Politische Einigung Bund & Länder: 18.12.2025 (Quelle)
  • Unterzeichnungsverfahren für den Bund-Länder-Vertrag läuft offiziell (14.04.2026) (Quelle)
  • Geplantes Fördervolumen Schleswig-Holstein: bis zu 72,6 Mio. € (Quelle)
  • Kommunalverbände und Schulträger werden vorab bei der Förderregelgestaltung einbezogen (Quelle)
  • Maßnahmen ab 01.01.2026 rückwirkend förderfähig (Quelle)
DigitalPakt-Portal Schleswig-Holstein
DigitalPakt 2.0 – Antragstellung noch nicht geöffnet
Thüringen
Zustimmung erteilt
  • Politische Einigung Bund & Länder: 18.12.2025 (Quelle)
  • Die Thüringer Landesregierung hat dem Bund-Länder-Vertrag zugestimmt; Bildungsminister Tischner ist zur Unterzeichnung ermächtigt (05.05.2026) (Quelle)
  • Geplantes Fördervolumen Thüringen: ca. 112 Mio. € gesamt (ca. 56 Mio. € Bund + ca. 28 Mio. € Land + ca. 28 Mio. € Schulträger) (Quelle)
  • Förderregeln für Thüringen werden bis Herbst 2026 erarbeitet (Quelle)
  • Maßnahmen ab 01.01.2026 rückwirkend förderfähig (Quelle)
Thüringen Bildungsministerium – DigitalPakt 2.0
DigitalPakt 2.0 – Antragstellung noch nicht geöffnet
FAQ – Stand Juni 2026

Häufige Fragen zum DigitalPakt 2.0

Fördermittel aus DigitalPakt 2.0

Wer wird gefördert?

Beim ursprünglichen DigitalPakt Schule 1.0 konnten öffentliche und private Schulen Mittel beantragen. Ob dies für die Neuauflage 1:1 übernommen wird, ist derzeit noch offen und wird mit den landesspezifischen Förderrichtlinien geregelt.

Was wird gefördert?

Der DigitalPakt 2.0 ist in drei Handlungsfelder gegliedert:

Netzwerk-Serverschrank mit WLAN-Access-Point und blauen Netzwerkkabeln in einem Klassenzimmer

Digitale Infrastruktur

  • Ausbau von WLAN-Netzen
  • Präsentationstechnik
  • Server, Netzwerktechnik & Endgeräte
  • Digitale Lernplattformen & Cloudlösungen
Lehrerin erläutert handgezeichnete Diagramme an einer Tafel vor Lernenden

Schul- und Unterrichtsentwicklung

  • Entwicklung von Lehrmethoden
  • Anpassung von Lehrplänen an digitale Lernformen
  • Didaktisch-pädagogische Konzeptarbeit
Referent erklärt digitale Lehrmethoden an einem Display in einer Fortbildung

Lehrkräftequalifizierung

  • Ausbau digitaler Kompetenzen
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für den Einsatz digitaler Technik

Beispiel: Digitale Klassenzimmer als Förderziel

Ein typisches Anwendungsbeispiel ist das Digitaltes Klassenzimmer:
Ausgestattet mit WLAN, digitalen Tafeln, Cloudanbindung und Displays entsteht ein moderner Lernraum, der nachhaltiges digitales Lehren und Lernen ermöglicht.

Zum digitalen Klassenzimmer
Beschleunigte Förderung

Vergabebeschleunigungsgesetz

Das Vergabebeschleunigungsgesetz wurde am 23. April 2026 vom Bundestag verabschiedet (Bundesrat: 08.05.2026) und tritt am 1. Juli 2026 in Kraft[5]. Es vereinfacht und beschleunigt öffentliche Vergabeverfahren in Deutschland und gilt als wichtiger Baustein für eine schnellere Umsetzung des Digitalpakts 2.0. Grundlage war der Regierungsentwurf der Bundesregierung vom 06.08.2025[4].

Ziel ist es, dass Investitionen in digitale Infrastruktur und Ausstattung künftig einfacher, digitaler und unbürokratischer umgesetzt werden können. Für Schulträger bedeutet das: kürzere Verfahren, weniger Bürokratie und schnellere Projektstarts – etwa bei der Beschaffung digitaler Tafeln oder Netzwerktechnik.

Auch mittelständische Fachbetriebe profitieren: Durch höhere Wertgrenzen für Direktvergaben und vereinfachte Nachweispflichten könnten Kommunen künftig flexibler mit Dienstleistern und Unternehmen im Sinne der Digitalisierung zusammenarbeiten.

Das Vergabebeschleunigungsgesetz soll damit den Förderprogramme wie z.B. Digitalpakt 2.0 wirkungsvoll ergänzen – damit Fördermittel nicht in Verwaltungswegen stecken bleiben, sondern schneller dort ankommen, wo sie gebraucht werden: in modernen, digital ausgestatteten Klassenräumen.

Weitere Förderprogramme für Schulen

Neben dem DigitalPakt 2.0 gibt es weitere Programme auf Landes- und Bundesebene. Diese unterstützen Schulen z.B. beim Ausbau digitaler Technik, Infrastruktur oder personeller Weiterentwicklung.

Unsere Seite zu aktuellen Förderprogrammen wird regelmäßig aktualisiert.

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Im laufenden Betrieb - förderunabhängig

Sicherheit & Wartung

Sicherheitsüberprüfung einer Schultafel

Während der DigitalPakt 2.0 Investitionen in neue Technik ermöglicht, dürfen die laufende Wartung und Sicherheitsüberprüfung bestehender Anlagen nicht vernachlässigt werden.

Gemäß DGUV Information 202-021 und BetrSichV sind Schulträger verpflichtet, Tafelsysteme und interaktive Displays jährlich prüfen zu lassen – unabhängig davon, aus welchem Topf sie finanziert wurden.

Quellenverzeichnis